Allgemeine Geschäftsbedingungen
Shiva-Halbtax
Version 6.10.2026 · W8 Prime AG, Bahnhofstrasse 57, 6312 Steinhausen, CHE-451.081.459
1. Geltung
1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der W8 Prime AG («Anbieterin») und der volljährigen, handlungsfähigen natürlichen Person, die das Shiva-Halbtax abschliesst («Kunde»). Massgebend ist die bei Vertragsschluss bzw. Verlängerung gültige Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Gegenstand
2.1 Das Shiva-Halbtax ist ein Jahresabonnement. Es berechtigt den Kunden, während der Laufzeit telefonische Beratung (nur Sprachtelefonie) durch die jeweils auf Shivaspirit.TV tätigen Berater zu den vergünstigten Tarifen gemäss Ziff. 4 zu beziehen.
2.2 Das Shiva-Halbtax ist eine Rabattberechtigung. Die Jahresgebühr ist das Entgelt für diese Berechtigung; sie enthält keine Gesprächsminuten und begründet keine Bezugspflicht. Jedes Beratungsgespräch ist ein eigenes Geschäft, das der Kunde jederzeit beenden kann.
2.3 Die Vergünstigung gilt nur für Anrufe von einer registrierten Rufnummer auf die Shiva-Halbtax-Telefonnummer, nicht für andere Nummern von Shivaspirit.TV (insbesondere 0901-Nummern). Ein Anspruch auf einen bestimmten Berater oder eine bestimmte Zeit besteht nicht.
3. Bestellung und Vertragsschluss
3.1 Die Bestellung erfolgt telefonisch beim Kundendienst (056 511 74 33) mit anschliessender Zusendung von Anmeldebestätigung, Rechnung und AGB, oder digital über das Internet, wo die AGB vor der Bestellung angezeigt werden.
3.2 Mit der Bestellung anerkennt der Kunde, der Anbieterin die Jahresgebühr gemäss Ziff. 4.1 zu schulden. Mit der Bestellung, spätestens mit der Bezahlung, akzeptiert er diese AGB und das gültige Angebot.
3.3 Laufzeit und Berechtigung beginnen mit der Gutschrift der Jahresgebühr. Die Anbieterin kann Bestellungen ohne Begründung ablehnen und erstattet dann bereits Bezahltes zurück. Der Kunde meldet Änderungen seiner Angaben unverzüglich.
4. Preise und Tarife
4.1 Die Abonnementsgebühr beträgt CHF 29.– pro Monat, im Voraus zahlbar für ein Jahr (CHF 348.–). Im ersten Jahr kommt eine einmalige Aufschaltgebühr von CHF 50.– hinzu. Die Jahresgebühr beträgt somit CHF 398.– im ersten Jahr und CHF 348.– in den Folgejahren (Stand 2026).
4.2 Für die ersten 30 Gesprächsminuten pro Kalendermonat gilt CHF 2.25 pro Minute (50 % Rabatt auf den für die 0901-Nummer publizierten Referenztarif von CHF 4.50). Nicht bezogene Minuten verfallen am Monatsende.
4.3 Ab der 31. Minute im selben Monat telefoniert der Kunde unbeschränkt zu CHF 3.60 pro Minute (20 % Rabatt), vorbehältlich zwingender gesetzlicher Preisobergrenzen.
4.4 Die Minuten aller registrierten Rufnummern werden zusammengezählt und je angebrochene Minute abgerechnet. Massgebend sind die Aufzeichnungen der Anbieterin. Der Tarif wird zu Beginn jedes Anrufs und vor einem Tarifwechsel kostenlos angesagt.
4.5 Verbindungskosten des eigenen Telefonanbieters trägt der Kunde. Alle Preise in CHF inkl. gesetzlicher MWST.
5. Zahlung
5.1 Die Jahresgebühr wird jährlich in Rechnung gestellt und ist im Voraus zu bezahlen. Die Rechnung für ein Folgejahr erhält der Kunde spätestens 30 Tage vor der Verlängerung; sie ist am Tag der Verlängerung fällig.
5.2 Die Gesprächsgebühren werden kalendermonatlich mit eigener Rechnung und einer Aufstellung der Anrufe verrechnet, zahlbar innert 30 Tagen. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Verrechnung über Kreditkarte oder Vorauszahlung. Beanstandungen sind innert 30 Tagen schriftlich anzubringen, sonst gilt die Rechnung als genehmigt.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin den Zugang sperren und nach einer Nachfrist von 10 Tagen den Vertrag fristlos auflösen. Geschuldet ist ein Verzugszins von 5 %. Spesen Dritter trägt der Kunde. Verrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
6. Rufnummern
6.1 Der Kunde registriert bei der Bestellung höchstens zwei eigene Rufnummern (eine Mobil-, eine Festnetznummer) und muss die Rufnummernanzeige aktivieren. Änderungen teilt er schriftlich mit Nachweis mit.
6.2 Auf erstes Verlangen weist der Kunde innert 10 Tagen nach, dass er Inhaber oder ausschliesslicher Nutzer der registrierten Nummern ist (z. B. Rechnung des Telefonanbieters, nicht benötigte Angaben geschwärzt). Ohne Nachweis kann die Anbieterin den Zugang sperren und nach einer Nachfrist von 10 Tagen gemäss Ziff. 7.2 auflösen.
6.3 Die Shiva-Halbtax-Telefonnummer lautet derzeit 058 512 86 72. Die Anbieterin kann sie mit vorgängiger Mitteilung ändern.
7. Persönliche Nutzung, Missbrauch
7.1 Das Shiva-Halbtax ist persönlich und nicht übertragbar. Untersagt ist, Dritten ein Telefon oder eine registrierte Nummer zur Verfügung zu stellen, Anrufe weiterzuleiten, die Rufnummer zu verändern oder die Vergünstigung gewerblich zu nutzen. Der Kunde schuldet die Gebühren aller Anrufe von seinen Nummern, bis er einen Missbrauch meldet.
7.2 Bei Verstoss gegen Ziff. 7.1, falschen Angaben, Belästigung von Beratern oder rechtswidriger Nutzung kann die Anbieterin den Vertrag fristlos auflösen. Die Jahresgebühr verfällt dann ohne Rückerstattung; bezogene Minuten bleiben geschuldet; weiterer Schaden bleibt vorbehalten.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Die Laufzeit beträgt ein Jahr ab Gutschrift der Zahlung. Ohne Kündigung verlängert sie sich automatisch um jeweils ein Jahr; auf Wunsch um zwei Jahre gegen Vorauszahlung. Die Anbieterin erinnert spätestens 30 Tage vor der Verlängerung daran.
8.2 Der Kunde kann jederzeit kündigen, spätestens am letzten Tag der Laufzeit. Die Kündigung wirkt auf deren Ende; eine vorzeitige ordentliche Kündigung und eine Rückerstattung sind ausgeschlossen. Kündigung schriftlich per E-Mail an contact@shivaspirit.tv oder per Brief an die obige Adresse, nicht telefonisch; massgebend ist das Versand- bzw. Poststempeldatum.
8.3 Die Anbieterin kann mit 30 Tagen Vorankündigung auf Ende einer Laufzeit kündigen. Die Auflösung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Bei Vertragsende bleiben offene Gesprächsgebühren geschuldet.
9. Empfehlungsprämie
Für jeden Neukunden, der ihn bei der Bestellung als Empfehler nennt und die Jahresgebühr vollständig bezahlt, erhält der Kunde CHF 25.– als Überweisung oder Gutschrift. Ausgeschlossen sind Eigenempfehlungen, Personen, die in den letzten 12 Monaten Kunde waren, sowie unverlangte Massenwerbung. Die Anbieterin kann das Programm für die Zukunft ändern oder einstellen.
10. Beratung und Verfügbarkeit
10.1 Die Beratung ist allgemeine, teilweise spirituelle Lebensberatung. Sie ersetzt keine medizinische, psychologische, rechtliche oder finanzielle Beratung; ein Erfolg ist nicht geschuldet. In einer Krise wendet sich der Kunde an eine Fachperson oder den Notruf. Die Berater sind selbständige Dritte und nicht bei der Anbieterin angestellt.
10.2 Ein unterbruchsfreier Betrieb ist nicht geschuldet. Ist das Angebot aus Gründen der Anbieterin länger als 14 Tage ganz unterbrochen, verlängert sich die Laufzeit entsprechend. Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten. Gespräche werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung aufgezeichnet.
11. Haftung
Die Anbieterin haftet für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, Hilfspersonen, den Inhalt der Beratung und Störungen der Fernmeldenetze.
12. Datenschutz
Die Anbieterin bearbeitet Personendaten nach dem DSG zur Vertragsabwicklung, Abrechnung und Missbrauchsverhinderung und gibt sie nur soweit nötig an Systembetreiber, Zahlungs- und Fernmeldedienstleister und Berater weiter. Nachweisunterlagen werden nach Prüfung gelöscht. Auskunft und Löschung: contact@shivaspirit.tv. Details: https://shivaspirit.tv/datenschutzerklaerung/. Infos zu eigenen Angeboten per E-Mail sind jederzeit abbestellbar.
13. Widerrufsrecht bei telefonischer Bestellung
13.1 Bei telefonischer Bestellung kann der Kunde innert 14 Tagen ab Zahlung, frühestens ab Erhalt der Widerrufsbelehrung, ohne Begründung widerrufen (Art. 40a ff. OR); formlos per E-Mail an contact@shivaspirit.tv oder Brief an die obige Adresse. Massgebend ist das Absendedatum.
13.2 Bei Widerruf wird die bezahlte Jahresgebühr inkl. Aufschaltgebühr erstattet; bereits bezogene Minuten werden zum Referenztarif von CHF 4.50 abgerechnet und verrechnet. Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Kunde die Verhandlungen ausdrücklich gewünscht oder ohne vorgängigen Telefonkontakt online bestellt hat.
14. Änderungen
Die Anbieterin kann AGB und Preise mit 30 Tagen Vorankündigung ändern. Preisänderungen gelten frühestens ab der nächsten Verlängerung. Bei anderen nachteiligen Änderungen kann der Kunde auf deren Inkrafttreten kündigen und erhält die Jahresgebühr anteilig zurück; sonst gelten sie als genehmigt; darauf weist die Mitteilung hin.
15. Umbenennung, Einstellung, Übertragung
15.1 Die Anbieterin kann das Shiva-Halbtax jederzeit umbenennen; die erworbenen Rechte bleiben unverändert.
15.2 Die Anbieterin kann das Shiva-Halbtax jederzeit mit sofortiger Wirkung oder auf einen späteren Zeitpunkt einstellen, insbesondere wenn es wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist oder gesetzliche, behördliche oder technische Gründe den Betrieb verbieten oder erschweren. Sie teilt dies dem Kunden mit. Der Kunde erhält die Abonnementsgebühr für die nicht mehr nutzbare Zeit pro rata temporis zurück; die Aufschaltgebühr wird nicht erstattet. Weitere Ansprüche bestehen ausdrücklich nicht, soweit gesetzlich zulässig.
15.3 Die Anbieterin kann den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen Dritten übertragen, der ihn zu unveränderten Bedingungen weiterführt; der Kunde stimmt dem mit Vertragsschluss zu, wird informiert, und der Übernehmer erhält die nötigen Daten. Bis zum Ende der laufenden Laufzeit steht die Anbieterin für Leistungsstörungen des Übernehmers ein.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Die Anbieterin kommuniziert grundsätzlich per E-Mail. Mitteilungen, Rechnungen, Mahnungen und Kündigungen gehen rechtsverbindlich an die zuletzt gemeldete E-Mail-Adresse, ohne E-Mail an die zuletzt gemeldete Postadresse. Unterlässt der Kunde die Meldung einer Adressänderung, gelten Mitteilungen an die bisherige Adresse als zugestellt.
16.2 Ist eine Bestimmung unwirksam, gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung; die übrigen bleiben gültig.
16.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz, unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände für Konsumenten.